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Allgemeine Geschäftsbedingungen

– für Geschäftskunden –

Die Elektrowärme Belzig GmbH (nachstehend „Verkäufer“) bietet über die Website www.decayeux.de u.a. Briefkastensysteme und Sonderanlagen zur Bestellung an. Für die über die vorbenannte Website geschlossenen Verträge gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgrundlage

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der

Elektrowärme Belzig GmbH

Gewerbepark Seedoche 7

14806 Bad Belzig

Tel.:

+49 33841 97-229

+493384197-205

+493384197-224

+493384197-226

E-Mail: shop@decayeux.de

vertreten durch die Geschäftsführer Stéphane Decayeux und Antoine Decayeux

und unseren Geschäftskunden („Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unternehmer gem. § 14 Abs.1 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

  1. Die AGB gelten –in ihrer jeweiligen Fassung– insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Käufer, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall auf sie verweist sowie auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen. Aufträge für Einzel- und Sonderanfertigungen können nicht storniert oder zurückgenommen werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn und soweit der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Annahme des Vertragsangebots durch den Verkäufer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, stellt keine solche Zustimmung dar. Auch in diesem Fall gelten ausschließlich die AGB des Verkäufers.
  3. Alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers. Dabei haben individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Ergänzungen und Änderungen) Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts der Individualvereinbarungen ist ein Vertrag oder eine Bestätigung des Verkäufers jeweils in Schriftform Voraussetzung.
  4. Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Internet-Homepage und sonstigen Angebotsunterlagen des Verkäufers enthaltene Abbildungen, Zeichnungen und Produktbeschreibungen sind nur als unverbindliche Hinweise zu verstehen und gehören nicht zur vereinbarten Beschaffenheit, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht vom Verkäufer in einem Angebot oder einer Bestellbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Gleiches gilt für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat. Garantien, insbesondere Beschaffenheitsgarantien, sind für den Verkäufer nur in dem Umfang verbindlich, in welchem sie in einem verbindlichen Angebot oder einer Bestellbestätigung vom Verkäufer enthalten sind, ausdrücklich als „Garantie“ oder „Beschaffenheitsgarantie“ bezeichnet werden und die sich daraus für den Verkäufer ergebenden Pflichten ausdrücklich festlegen.
  5. Soweit in diesen AGB nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss, Abtretungsverbot

  1. Unsere Angebote auf der Webseite www.decayeux.de sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, Produkte zu erwerben. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
  2. Der Käufer kann hierzu aus dem auf der Webseite des Verkäufers angebotenen Sortiment auswählen und das jeweilige Produkt durch entsprechende Auswahl in den Warenkorb legen. Nachdem der Käufer die gewünschten Produkte in den Warenkorb gelegt und ausgewählt hat, kann er sich zur weiteren Durchführung der Bestellung der Produkte mit seinem Nutzerkonto unter Angabe der E-Mail-Adresse oder Kundennummer und seinem Passwort anmelden oder den Bestellvorgang als „Gast“ ohne eigenes Benutzerkonto fortsetzen und die Bestellung abschließen.
  3. Im Rahmen der Registrierung als Neukunde und Erstellung des hierzu gehörenden Benutzerkontos sind die personen- und unternehmensbezogenen Daten, d.h. Name/Firmenname, die Rechnungsadresse, die Lieferadresse und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vollständig in den dafür vorgesehenen Feldern anzugeben. Gleichzeitig erklärt der Kunde damit, dass er die weiteren Voraussetzungen als gewerblicher Kunde erfüllt. Ein zusätzlicher Gewerbenachweis oder Nachweis zum Unternehmerstatus wird nicht verlangt. Der Verkäufer wird die jeweilige Rechnung mit der vom Käufer angegebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausstellen. Sollten die Angaben nicht korrekt sein, erfolgt eine Rechnungsstellung als Verbraucher. Der Käufer trägt hierfür die Nachweispflicht.
  4. Bevor der Registrierungsvorgang abgeschlossen wird, hat der Käufer die Möglichkeit, über den jeweiligen Link die „Datenschutzbestimmungen“ sowie die „AGB“ einzusehen. Durch Aktivierung der dazugehörigen Checkbox erklärt der Käufer, dass er die Datenschutzbestimmungen und die AGB gelesen hat und akzeptiert. Weitere Informationen kann der Käufer über den auf der Homepage veröffentlichen Link „Datenschutzerklärung“ einsehen. Der Verkäufer verarbeitet die Kundendaten ausschließlich zur Durchführung von Anfragen oder Aufträgen und zur Pflege der laufenden Geschäftsbeziehung gemäß der angegebenen Datenschutzbestimmungen. Nach erfolgter Registrierung und Anmeldung mit dem Benutzerkonto, kann der Käufer den Bestellvorgang abschließen. Hierzu gelangt er über den Button „Zur Kasse gehen“ zur Auswahl seiner persönlichen Daten und kann eine der angebotenen Zahlungsarten (ausschließlich per Banküberweisung oder per Kreditkarte) auswählen. Vor Absenden der Bestellung kann der Käufer in der Bestellübersicht seine Daten und seine Bestellung jederzeit einsehen und ändern. Über den unter der Bestellübersicht angegebenen Link „AGB“ kann der Käufer diese AGB einsehen und speichern. Durch Aktivierung der dazugehörigen Checkbox erklärt er, dass er die Geltung dieser AGB akzeptiert. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der Produkte, die sich im Warenkorb befinden, ab.
  5. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Käufer erhält nach Zugang der Bestellung beim Verkäufer unverzüglich eine automatische, ausdruckbare Empfangsbestätigung per E-Mail. In der automatischen E-Mail ist die Bestellung nochmals aufgeführt. Sie ist keine Annahme des Angebots des Kunden. Der Verkäufer kann das Angebot des Käufers innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder durch Zusenden einer Auftragsbestätigung in Textform (einschließlich Fax und E-Mail) oder durch Versenden der Ware erklärt werden. In der Auftragsbestätigung behält sich der Verkäufer vor, mit der Herstellung der bestellten Ware erst nach Eingang der Zahlung durch den Käufer zu beginnen. Der Auftragsbestätigung sind auch die AGB nochmals angefügt.
  6. Der Verkäufer wird den Vertragstext nicht zusätzlich in einer für den Käufer einsehbaren Form speichern.
  7. Der Käufer darf die ihm zustehenden Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftliche Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise abtreten und nur, soweit die Interessen des Verkäufers durch die Abtretung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Dem Verkäufer ist die Abtretung der ihm obliegenden Rechte und Pflichten, insbesondere an verbundene Unternehmen, erlaubt.

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug; Höhere Gewalt

  1. Die Lieferfrist wird für jeden einzelnen Auftrag individuell vereinbart bzw. vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist maximal acht (8) Wochen ab Vertragsschluss.
  2. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder dem Verkäufer noch seinen Zulieferer ein Verschulden trifft (z.B. bei höherer Gewalt) oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
  3. Der Eintritt des Lieferverzugs erfordert in jedem Fall eine vorherige schriftliche Mahnung durch den Käufer. Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
  4. Wird der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen, die er nicht abwenden konnte (höhere Gewalt), wie Mobilmachung, Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Unruhen, Aufruhr, Embargos, Naturkatastrophen, Epidemien, Feuer, gesetzgeberische Aktivitäten, gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Maßnahmen, oder andere unvorhersehbare und nicht durch den Verkäufer zu vertretende Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Dies gilt auch bei verspäteten oder ungenügendem Vormaterialeingang sowie bei Lieferverzug seitens unserer Vorlieferanten oder Veredlungswerke. Dauert die Behinderung zwölf (12) Wochen oder länger, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Kaufvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.

§ 4 Lieferung, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
  2. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  3. Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
  4. Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht mit Ablauf der Lieferfrist oder an dem Liefertermin annimmt.
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  6. Soweit nicht bereits vorher eingetreten, geht die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder Zerstörung der Ware spätestens mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
  7. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Käufer zumutbar sind, insbesondere wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine erheblichen zusätzlichen Kosten entstehen. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen; Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell im Onlineshop genannten Preise. Diese Endpreise enthalten Mehrwertsteuer. Versand- und Lieferkosten sind zuzüglich zu verrechnen. Ist der Käufer aus einem anderen EU-Land und ist daher die Bestellung unter Berücksichtigung der geltenden Umsatzsteuervorschriften als innergemeinschaftliche, steuerfreie Lieferung vorzunehmen, hat dies der Käufer unmittelbar gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen (einschließlich per Fax und E-Mail).
  2. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 2) trägt der Käufer die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Die Versandkosten sind nicht in dem Verkaufspreis inkludiert, hängen von den Produktenkategorie ab und sind auf www.decayeux.de hingewiesen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt in jedem Fall der Käufer.
  3. Bei regelmäßig wiederkehrenden Bestellungen desselben Käufers über eine identische Ware (Gattungssache) ist der Verkäufer berechtigt, Preise an die Änderung der Kostenstruktur (z.B. Lohn und Materialkosten, Energiekosten, Steuern/Abgaben/Gebühren) anzupassen. Regelmäßig widerkehrende Bestellungen sind solche von mindestens drei Stück innerhalb eines Kalenderjahres über ein identisches Produkt. Der Verkäufer teilt dem Käufer die Preiserhöhung binnen eines Monats seit Bekanntwerden der gestiegenen Kostenstruktur in Textform mit. Der Käufer kann durch Erklärung in Textform binnen drei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung den Vertrag kündigen (Sonderkündigungsrecht). Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Änderung der Preisfaktoren Werkstoffe, Zulieferteile, Löhne, Soziallasten, Energiekosten, Umsatz Und Verkehrssteuern oder Zölle ein, so behalten wir uns vor, unsere Verkaufspreise für das vorliegende Geschäft zu ändern
  4. Handelt es sich bei der bestellten Ware um eine kundenspezifische Einzelanfertigung, so ist der Verkäufer berechtigt, Änderungen der Kostenstruktur (z.B. Lohn und Materialkosten, Energiekosten, Steuern/Abgaben/Gebühren) nach vorheriger Ankündigung dem Käufer in Rechnung zu stellen. Die Preiserhöhung ist begrenzt auf die tatsächlich entstandenen Mehrkosten.
  5. Soweit nichts Abweichendes zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsstellung bzw. bei Bestellung per Kreditkarte oder Banküberweisung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde und der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
  6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  7. Dem Käufer stehen Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- oder Minderungsrechte nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
  8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Einstellung der Zahlungspflicht), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
  9. In unserem Online-Shop stehen dem Käufer die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: per Kreditkarte oder Banküberweisung:per Kreditkarte: Der Käufer bezahlt den Rechnungsbetrag nach Auswahl dieser Zahlungsart direkt per Kreditkarte. Dazu gibt er im Bestellvorgang seine Kreditkartendaten wie Kreditkartennummer, Name des Kreditkarteninhabers, Ablaufdatum der Karte und die Sicherheitsnummer (Kartenprüfnummer) an. Weitere Informationen erhält der Käufer während des Bestellvorgangs. Die Kreditkartenzahlungen werden über www.stripe.com abgewickelt (Stripe, 510 Townsend Street, San Francisco, CA, 94103, USA, Attention: Stripe Legal).
    Wenn Sie diese Zahlungsmethode wählen, erhält Stripe Ihre Transaktionsdaten zur Abwicklung der Zahlung direkt von Ihnen. Zu den Informationen, die Stripe sammelt, gehören Informationen über die Zahlungsmethode, wie z. B. die Kredit- oder Debitkartennummer, der Kaufbetrag, das Kaufdatum und die Zahlungsmethode. Wenn Sie eine Transaktion durchführen, kann Stripe auch Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Rechnungs- oder Lieferadresse und in einigen Fällen Ihre Transaktionshistorie erhalten, um Sie zu authentifizieren.
    Hinweis für Einwohner des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), des Vereinigten Königreichs und der Schweiz.Die für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Einwohnern des EWR, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz verantwortliche Stelle ist Stripe Payments Europe, Ltd, ein in Irland gegründetes Unternehmen mit Sitz in 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin. Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie den Datenschutzbeauftragten über dpo@stripe.com kontaktieren.
    Wenn Sie Ihren Wohnsitz im EWR haben und glauben, dass wir Ihre Daten im Rahmen der General Data Protection Regulation (GDPR) verarbeiten, können Sie Ihre Fragen oder Beschwerden an das Office of the Data Protection Commissioner richten. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Großbritannien haben und da das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der EU ist, können Sie Ihre Fragen oder Beschwerden an das Büro des britischen Datenschutzbeauftragten (UK Information Commissioner’s Office) richten.

    Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Stripe: https://stripe.com/de/privacy.

     

    per Banküberweisung: Bei Zahlung per Banküberweisung wird dem Käufer die Bankverbindung des Verkäufers in seiner Bestellübersicht mitgeteilt. Sobald der fällige Betrag beim Verkäufer eingegangen ist, beginnt der Verkäufer mit der Herstellung der Ware und versendet diese anschließend an den Käufer. Die separate Rechnung wird jedem Paket beigelegt. Sollte der Verkäufer innerhalb von 30 Tagen keine Zahlung erhalten haben, wird die Bestellung des Käufers automatisch storniert und gelöscht.

    Hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten durch Decayeux selbst und/oder durch Dritte im Rahmen der Zahlungsabwicklung, verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung und insbesondere auf die dortigen Abschnitte B (5) Satz 1 i.V.m. A (7).

    Dem Käufer stehen Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- oder Minderungsrechte nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

    Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Einstellung der Zahlungspflicht), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen. Der Käufer ist zudem verpflichtet, bei Pfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen (z.B. drohende Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Käufer) auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist der Verkäufer zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
  1. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich , die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
  2. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

§ 7 Mängelansprüche des Käufers

  1. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer hat die Ware daher unverzüglich auf offensichtliche, erkennbare Mängel zu untersuchen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Lieferung und versteckte Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen in Qualität, Form, Farbe, Größe, Gewicht, usw., berechtigen nicht zu Beanstandungen, ebenso wie geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellungen, wenn die Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für den Käufer zumutbar sind (unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit). Die Kosten der Untersuchung der Ware trägt der Käufer. Mangelhafte Ware ist dem Verkäufer auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
  2. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Verkäufer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Dem Verkäufer ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Falle der Nachbesserung beginnt der verbleibende Teil der ursprünglichen Verjährungsfrist mit der Rückgabe der nachgebesserten Ware zu laufen. Dasselbe gilt im Falle der Ersatzlieferung. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten, wobei zehn (10) Prozent des Auftrag Betrags nicht überschritten werden können.
  4. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Hat der Verkäufer die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  5. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
  6. Da eine absolute Farbübereinstimmung, selbst bei Vorlage eines Farbmusters, aus material- und verfahrenstechnischen Gründen nicht garantiert werden kann, sind Ersatzansprüche auf Grund geringfügiger Farbabweichungen, bei eloxiertem Material innerhalb der Hell- bzw. Dunkelgrenze ausgeschlossen.
  7. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
  8. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei kostenfreiem Versand angenommen. Weist die zurückgegebene Ware Beschädigungen auf, die der Käufer verschuldet hat, so berechnet der Verkäufer einen angemessenen Betrag für Wertminderung bzw. Instandsetzung der Ware.
  9. Der Käufer trägt die angemessenen Kosten einer unberechtigten Geltendmachung von Mängelrechten. Das Gleiche gilt, wenn der Verkäufer fälschlich Mängelrechte gewährt, ohne dazu verpflichtet zu sein und der Käufer den Verkäufer zuvor dazu veranlasst hat.
  10. Weitere Mängel- oder Ersatzansprüche, gleich welcher Art, sind vorbehaltlich etwaiger nach Maßgabe von § 8 beschränkter Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Haftung

  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten haftet der Verkäufer wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichtennach Abs. 1 handelt.
  4. Wir haften des Weiteren nicht, wenn die Ware durch den Käufer nach Auslieferung Änderungen erfahren hat. Dies gilt auch, wenn Instandsetzungsarbeiten aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht durch uns durchgeführt werden/wurden.
  5. Eine Vertragsstrafe für indirekte Schäden, wie z.B. Baustellenverzögerung oder Brandursachen, ist ausgeschlossen.
  6. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Verjährung

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung der Frist gilt jedoch nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen (§ 8). In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Beschränkung gilt auch nicht, soweit der Verkäufer im Einzelfall ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen und mit dem Käufer vereinbart hat. In diesem Fall richtet sich die Verjährungsfrist nach der jeweiligen Garantievereinbarung.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand, Sonstiges

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben hiervon unberührt.
  2. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort ist Bad Belzig, soweit nicht anders vereinbart.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist Bad Belzig. Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: Januar 2021

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